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Winter in Berlin: Worauf Eigentümer und Verwaltungen jetzt achten sollten

Wenn Temperaturen um den Gefrierpunkt schwanken, entstehen in und um Gebäude typische Risiken: Glatteis vor dem Haus, vereiste Eingänge, Frostschäden an Leitungen oder auch herabfallender Schnee vom Dach. Für Immobilieneigentümer:innen, Hausverwaltungen und Gewerbekund:innen lohnt sich deshalb ein strukturierter Winter-Check. Er hilft, Verkehrssicherheit herzustellen, Schäden zu vermeiden und Abläufe klar zu dokumentieren.

1) Räum- und Streupflicht: Zeiten, Breiten, Mittel

In Berlin gilt auf öffentlichen Gehwegen vor dem Grundstück eine klare Verantwortung der Anlieger. Wichtig sind dabei drei Punkte: Erstens muss Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden – bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen. Zweitens ist bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich zu streuen. Drittens gibt es Mindestbreiten (je nach Straßenkategorie mindestens 1,0 m, auf Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen häufig 1,5 m).

Auch die Uhrzeiten sind entscheidend: Tritt Glätte nach 20:00 Uhr auf oder schneit es über 20:00 Uhr hinaus, muss bis 07:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) geräumt/gestreut sein.

Ein häufiges Missverständnis betrifft Auftaumittel: In Berlin ist die Verwendung von Auftaumitteln (nicht nur Salz) verboten – zulässig sind abstumpfende Mittel.

Praxis-Tipp: Legen Sie Zuständigkeiten (Hauswart, Dienstleister, Vertretung) schriftlich fest und führen Sie Kontrollgänge mit kurzer Dokumentation durch. Wenn Sie Aufgaben auslagern, bleibt die Kontrollpflicht bei Ihnen.

2) Frostschutz im Gebäude: Leitungen, Heizung, Technikräume

Frostschäden entstehen oft dort, wo es „vergessen kalt“ wird: Keller, Dachboden, leerstehende Einheiten, Technikräume oder Schächte mit Wasserzählern. Die Berliner Wasserbetriebe empfehlen, Räume mit Wasserleitungen und Wasserzählern frostfrei zu halten und bei Bedarf zusätzlich zu schützen (z. B. Abdichten, Dämmen, leichte Beheizung.

Organisatorisch bewährt sich ein kurzer Winterrundgang: Funktion der Heizung prüfen, ungewöhnliche Geräusche/Feuchte kontrollieren, Absperrventile kennen, und bei Leerstand Mindesttemperaturen sicherstellen. Gerade nach Störungen (z. B. Ausfall der Wärmeversorgung) steigt das Risiko für Rohrbrüche deutlich.

3) Dach, Hof, Eingänge: Verkehrssicherheit auch über Kopfhöhe

Nicht nur der Gehweg zählt: Eiszapfen und Dachlawinen können zur Gefahr werden. Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind (z. B. Schneefanggitter, Warnhinweise, Absperrungen), hängt u. a. von Lage, Dachform und örtlichen Vorgaben ab. In schneereichen Regionen sind Schneefanggitter teils verpflichtend; andernorts kommt es auf die konkrete Gefährdungslage an.

Zusätzlich sollten Hofabläufe/Gullys nicht mit Schneehaufen blockiert werden, damit Tauwasser ablaufen kann – das reduziert Eisflächen und Rückstau.

4) Sauberkeit & Betrieb im Winter: Innenbereiche nicht vergessen

Gerade im gewerblichen Betrieb und in Mehrfamilienhäusern sind Eingangsbereiche, Treppenhäuser und Aufzüge im Winter stärker beansprucht (Nässe, Streugut, Schmutz). Rutschhemmende Matten, regelmäßiges Wischen und das Entfernen von Schmutzeintrag senken Unfallrisiken und erhalten den Eindruck der Immobilie. Leistungen wie Kontrolle, kleine Reparaturen sowie regelmäßige Reinigungsroutinen sind typische Bausteine eines strukturierten Objektbetriebs.

So lässt sich der Winter-Check praktisch umsetzen

Wenn Sie Aufgaben bündeln möchten, kann ein zentral koordinierter Ablauf helfen: Winterdienst draußen, Kontrollgänge und technische Sichtprüfung im Haus, plus regelmäßige Reinigung der stark frequentierten Bereiche. Interne Verlinkungen, die thematisch gut passen:

Winterdienst · Hausmeisterservice · Treppenhausreinigung · Gebäudereinigung

Ein sauber dokumentierter Winterbetrieb reduziert Haftungsrisiken, vermeidet vermeidbare Schäden und sorgt dafür, dass Bewohner:innen, Kundschaft und Mitarbeitende sicher ins Gebäude kommen – auch bei typisch Berliner Wechselwetter.