Das Büro gehört bekanntlich zum Aushängeschild eines Unternehmens. In einem Büro sollte Sauberkeit und Ordnung ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Allerdings stellt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer öfter die Frage, wer für welche Reinigungsaufgaben eigentlich zuständig ist? In dem folgenden Beitrag erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Unüberschaubare Berge von Papier, übervolle Mülleimer, Staub soweit das Auge reicht und alte Kaffeetassen mitsamt Geschirr, welches sich meterhoch stapelt: Wenn vor Unordnung im Büro kein Tageslicht mehr zu blicken ist, dann macht auch die Arbeit nicht allzu viel Spaß. Wer arbeitet schon gerne im Dreck? Die Antwort ist simpel – niemand! Viel leichter und produktiver wird erwiesenermaßen in einem sauberen und gepflegten Büro gearbeitet.
Vor allem Büroräume, die auch von Kunden besucht werden, sollten ein stets ordentliches Erscheinungsbild an den Tag legen. Neben den angestellten Mitarbeitern gilt ein Büro auch als „Visitenkarte des Unternehmens“. Bei großer Unordnung schließt der aufmerksame Kunde oft auf Überforderung, Kompetenzmangel und Probleme in dem zugehörigen Unternehmen. Die Professionalität und Qualität der Mitarbeiter wird zusätzlich in Frage gestellt. Negative Auswirkungen auf die Atmosphäre und Gesundheit der Angestellten müssen nicht sein, wenn sich alle dafür verantwortlich fühlen, dass Büro in einem einwandfreien Zustand zu halten. Trotzdem stellt sich heutzutage für viele Menschen die Frage, wer für welche Aufgaben zuständig ist? Kann der Arbeitgeber möglicherweise alle Arbeiten auf seine Mitarbeiter abwälzen, um so die Kosten der Reinigung zu sparen?
Um Geld zu sparen, würden viele Arbeitgeber natürlich am liebsten die eigenen Angestellten mit den Reinigungsarbeiten in den genutzten Räumlichkeiten beauftragen. Allerdings ist dieses Vorgehen nicht so einfach umsetzbar. Laut dem offiziellen Direktionsrecht dürfen nur gleichwertige Arbeiten, die im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sind, den Mitarbeitern zugewiesen werden! Der Arbeitgeber kann also zur Büroreinigung entweder selber Hand anlegen, eine Putzkraft mit der Reinigung beauftragen oder er gibt die Arbeit an einen professionellen Dienstleister ab.
Sie verfügen über kein eigenes Personal für die Reinigung Ihrer Büros und wollen Ihre Mitarbeiter auch nicht mit diesen Arbeiten belasten? Dann kontaktieren Sie einfach den Hausmeisterservice Berlin, wenn Sie sich für die professionelle Reinigung von Büroräumlichkeiten interessieren. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit einem unserer fachkundigen Mitarbeiter. Wir erklären Ihnen im Anschluss ausführlich, welche Tätigkeiten und Aufgaben der Hausmeisterservice Berlin bei einer Büroreinigung übernimmt. In so einem Fall ist der Hausmeisterservice Berlin ein kompetenter, zuverlässiger Partner, der zu seinem breit gefächerten Dienstleistungsspektrum unter anderem auch den Bereich der Gebäude- und Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst und Renovierungs- / Sanierungsarbeiten und sonstige anfallende Hausmeistertätigkeiten zählt.