Herbst-Check für Immobilien in Berlin
Der Herbst bringt in Berlin nicht nur bunte Blätter, sondern auch klare Pflichten für Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und WEGs. Jetzt gilt es, Gehwege sicher zu halten, Laub korrekt zu entsorgen und technische Anlagen winterfest zu machen. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Punkte zusammen – praxisnah und rechtssicher.
Laub auf Gehwegen: Wer ist verantwortlich?
In Berlin sind Anlieger:innen grundsätzlich für die Reinigung der an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zuständig. Maßgeblich ist, wessen Gehweg der Fortführung über die Fahrbahn am nächsten liegt (§ 4 StrReinG). Damit umfasst die Pflicht auch das Entfernen von rutschigem Herbstlaub, um die sichere Nutzung zu gewährleisten.
Die Senatsverwaltung verweist ergänzend auf die Einteilung in Reinigungsklassen; die konkrete Häufigkeit richtet sich nach dem Straßenreinigungsverzeichnis. Für privat anfallendes Laub bietet die BSR Laubsäcke an (5 € je Sack, max. 25 kg, Abholung nach Anmeldung). Seit Januar 2025 werden 2 € je Sack erstattet.
Verkehrssicherung: Rutschgefahr vermeiden
Nasses Herbstlaub erhöht die Sturzgefahr. Eigentümer:innen müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Wege auf dem Grundstück und die ihnen übertragenen Flächen so unterhalten, dass sie gefahrlos nutzbar sind – andernfalls drohen Haftungsrisiken.
Aktuelle Rechtsprechung betont zudem: Wird der Winterdienst (bzw. das Streuen) an einen Dienstleister delegiert, bleibt die/der Vermieter:in gegenüber Mieter:innen grundsätzlich verantwortlich; der Dienstleister handelt als Erfüllungsgehilfe. Versäumnisse können der Eigentümerseite zugerechnet werden (BGH, Az. VIII ZR 250/23).
Trinkwasserhygiene: Legionellen im Blick
Spätestens zum Start der Heizperiode sollte die Trinkwasserhygiene geprüft werden. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt für sogenannte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen. Für große Mehrfamilienhäuser ist in der Praxis ein dreijähriger Prüfturnus etabliert. Öffentliche bzw. gewerblich genutzte Anlagen unterliegen strengeren Intervallen.
Vorbereitung auf den Winterdienst
Mit den ersten Nachtfrösten rücken Räum- und Streupflichten in den Fokus. In Berlin überwachen die Ordnungsämter die Sicherstellung auf Gehwegen; bei Verstößen drohen Ersatzvornahme und Bußgelder bis zu 10.000 €. Frühzeitige Organisation (Routen, Bereitschaften, Streumittel) reduziert Risiken.
Praktische To-dos für den Herbst
Außenbereiche
Regelmäßige Laubentfernung auf Gehwegen, Zugängen, Parkflächen und Dachrinnen; Hecken- und Gehölzschnitt; Kontrolle von Hofabläufen und Gullys. Bei hohem Laubanfall BSR-Laubsäcke einplanen.
Innenbereiche
Feuchtreinigung von Eingangs- und Treppenhausbereichen zur Rutschprävention, erhöhte Intervallplanung an Regentagen; Schimmelprävention durch abgestimmtes Lüftungs- und Reinigungsregime.
Technik & Dokumentation
Wartung von Heizung, Pumpen und Lüftung; Legionellenprüfung terminieren und Befunde dokumentieren; Winterdienst- und Kontrollpläne schriftlich festhalten (Belegführung für Haftungsfälle).
Weiterführende Dienstleistungen
Für die sichere und gepflegte Immobilie im Herbst empfehlen sich u. a.:
Hausmeisterservice • Treppenhausreinigung • Gartenpflege • Fensterreinigung • Winterdienst • Gebäudereinigung
Hinweis: Prüfen Sie bezirksbezogene Besonderheiten (Reinigungsklassen, Sammeltermine) und passen Sie Ihre Pläne entsprechend an.